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Fachtitel FSP

«Fachpsychologin / Fachpsychologe für Coaching Psychologie FSP»

ist ein privatrechtlich geschützter Kompetenzausweis in Coaching Psychologie und dient als Qualitätssiegel für Kundinnen und Kunden, Versicherungen sowie die breite Öffentlichkeit.

Die Swiss Society for Coaching Psychology SSCP und die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP bestätigen also mit dem postgradualen Titel eine fundierte Ausbildung in Coaching Psychologie, Praxiserfahrung sowie Reflexion des eigenen Tuns.

Das von der SSCP entwickelte Weiterbildungs-Curriculum umfasst die quantitativen und qualitativen Angaben zum Erwerb des Fachtitels. Es basiert auf einer Kompetenzen-Orientierung, wobei die notwendigen Weiterbildungen dazu individuell modular zusammengestellt werden können und müssen. Die SSCP bietet selbst keinen Weiterbildungslehrgang an. Sie offeriert eine dynamische Liste mit Beispielen anerkannter Weiterbildungen in der Schweiz. Die Ausbildungen und Selbsterfahrungen etc. für den Fachtitel gelten als Nachdiplom-Weiterbildung.

Den Fachtitel können Coaches erlangen, die einen Hochschulmaster in Psychologie besitzen und bei der FSP ordentliches Mitglied sind. Die Mitgliedschaft bei der SSCP ist erwünscht, jedoch nicht Pflicht.

Wenn Sie das Thema Coaching interessiert, sich aber noch nicht sicher sind, ob Sie sich in Coaching Psychologie vertiefen resp. Coach werden möchten, könnten Sie mit einem unserer Mitglieder im «PsyFinder» ein Coaching vereinbaren, um diesem Thema nachzugehen.

Zertifizierung

Wenn Sie die Zertifizierung anstreben möchten, melden Sie sich am besten bei der wbk@coaching-psychologie.ch für notwendige Dokumente und ein Startgespräch mit einer Mentorin oder einem Mentor. 

Alles, was Sie zum Fachtitel wissen müssen, finden Sie in folgenden Dokumenten:

Weiterbildungsteile für den Fachtitel:

Wissen: 400 Einheiten. Davon 200 Einheiten Grundlagenwissen und 200 Einheiten in zwei von den drei Anwendungsfeldern Berufsbezogenes Coaching, Coaching in Organisationen und Persönlichkeitscoaching (mindestens 80 Einheiten im zweiten Feld)
Praktische Coachingtätigkeit: Entweder mindestens 250 nachgewiesene Kontakteinheiten in einem Coaching-Setting oder eine mindestens 2-jährige Anstellung als Coach mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 25 %.
Supervision (bei entsprechend ausgebildeten Coachingpsycholog:innen): 110 Einheiten, davon mindestens 40 Einheiten im Einzelsetting.
Schriftliche Arbeiten: 2 ausführliche Prozessanalysen, 5 kurze Fallberichte im Rahmen der Supervision, ein persönliches Coaching-Konzept
Selbsterfahrung: 30 Einheiten, davon mindestens 15 Einheiten im Einzelsetting
Kolloquien: Teilnahme an mindestens 2 Kolloquien. In einem Kolloquium werden eine eigene Prozessanalyse sowie das eigene Coaching-Konzept vorgestellt, diskutiert und reflektiert.  

Eine Weiterbildungseinheit entspricht mindestens 45 Minuten. 

Sämtliche Weiterbildungsteile sind auf die Entwicklung der für die Berufsausübung notwendigen Kompetenzen gemäss spezifischen Qualitätsstandards der FSP für postgraduale Weiterbildungen in Coachingpsychologie ausgerichtet.

Für den Fachtitel in Coaching-Psychologie ist es erforderlich, für die Supervision Coaching-Psycholog:innen zu wählen. Auch wenn sich andere Fachpersonen ebenso mehr als vier Jahre intensiv mit psychologischen Theorien und empirischen Befunden auseinandergesetzt haben, liefert der Hochschulabschluss in Psychologie einen formalen Nachweis dieses Wissens. 

Zudem möchten wir unsere hochqualifizierten und erfahrenen Mitglieder empfehlen. Sobald Sie Mitglied der SSCP sind, den Fachtitel oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen können sowie eine Ausbildung in Supervision absolviert haben, werden wir Sie ebenfalls gerne als Supervisor:in vorschlagen.

Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass auch qualifizierte Coaching-Psycholog:innen, die nicht Mitglied sind, als Supervisor:in gewählt werden können, sofern diese mindestens fünf Jahre Coachingerfahrung und eine Ausbildung in Supervision vorweisen können.

Sobald Sie den Fachtitel tragen, haben Sie die Freiheit, für Ihre Supervision und Intervision zur fortlaufenden Weiterbildung und Qualitätssicherung auch qualifizierte Coaches mit einem anderen Werdegang zu wählen.

Eine Auswahl an Supervisor:innen aus dem Verband (provisorische Liste)

Zum Fachtitel resp. zur Weiterbildung zugelassen sind Psychologinnen und Psychologen gemäss Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG; SR 935.81)

[1], welche bei der FSP ordentliches Mitglied sind.

[2] Gefordert ist ein Abschluss eines Hochschulstudiums im Hauptfach Psychologie an einer Fachhochschule oder Universität (Botschaft zum PsyG, S. 6927) oder einen nach Art. 5 PsyG anerkannten gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss.

Bitte nehmen Sie mit uns per E-Mail Kontakt auf unter wbk@coaching-psychologie.ch zur Prüfung der Zulassungsbedingungen und Zuweisung des zuständigen Mentors oder der Mentorin.

Vorgesehen sind maximal drei Gespräche mit dem Mentor oder der Mentorin: ein Startgespräch (Weiterbildungsziele, Weiterbildungsplan), ein Abschlussgespräch und ein Standortgespräch.

Aus- und Weiterbildungen, die anerkannt werden:

Aktuell gelten die Bedingungen:
- Nach dem Studium besuchte Weiterbildungen
- Solche, die nicht älter als 10 Jahre sind (Supervision nicht älter als 5 Jahre)
- Inhalte zu Coaching (relevanten) Themen
- Ausbildungen von Psycholog/innen für Psycholog/innen. D.h. mit eine der verantwortlichen Personen muss einen Hochschulmaster in Psychologie aufweisen. - Dozierende müssen mind. 5 Jahre in ihrem Bereich tätig sein (und am besten einen Hochschulabschluss mitbringen)
- Coaches für die Selbsterfahrung müssen Coaching-Psycholog/innen sein.
- Coaches für Supervision müssen Psycholog/innen sein, die mind. 5 Jahre als Coach gearbeitet haben und eine Vertiefung in Supervision vorweisen.

Beispiele finden Sie in: Dynamisches Weiterbildungsverzeichnis